Reitbetriebe in BB und Corona

Reitbetriebe in BB und Corona

Wir leben in außergewöhnliche Zeiten, in denen sich gerade Reiterinnen, Reiter und Pferdebetriebe fragen, wie es weitergehen soll. Wir wollen euch deshalb nochmals informieren, was die Bundesregierung bestimmt hat und wie die FN diese Vereinbarung auslegt:

Die Bundesregierung hat dazu folgende Vereinbarung veröffentlicht:

Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland:
III. Zu verbieten sind
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
(Quelle: www.bundesregierung.de, 16. März 2020)

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) schreibt dazu

Als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung mit den Ländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart. Sporteinrichtungen werden vorerst geschlossen, darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen fürs Erste verboten. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist für den Publikumsverkehr zu schließen. (Quelle: Bundesregierung)

Vereine, Betriebe, Pferdehalter-, -sportler und -züchter müssen nun Maßnahmen ergreifen, um gleichzeitig die Gesundheit der Menschen und der Tiere sicherzustellen. Das Deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Zudem darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier dadurch Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Die artgerechte Versorgung sowie Bewegung von Pferden zur Gesunderhaltung und Sicherstellung ihres Wohlbefindens stellt vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eine große Herausforderung dar. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) vertritt gegenüber Behörden folgende Position, um das Tierwohl sicherzustellen. Die nachfolgenden Regelungen hat die FN den Behörden als Vorschlag unterbreitet und bemüht sich darum, auf Grundlage dieses Vorschlages eine sachgerechte Regelung zu erwirken.

Folgendes muss zu jeder Zeit für die Pferde sichergestellt sein:

  • Pferdegerechte Fütterung
  • Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
  • Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Liegen Verletzungen vor?)
  • Täglich mehrstündige Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z.B. Training) und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden sowie die Gesunderhaltung
  • Notwendige tierärztliche Versorgung
  • Ggf. notwendige Versorgung durch den Schmied

An folgenden Eckpunkten hat sich die Sicherstellung der Versorgung der Pferde unter den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu orientieren:

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Stall / die Reitanlage nicht betreten
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit einzuhalten
  • Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stall / zum Pferdebetrieb
  • Bei Bedarf erstellt der Betriebsleiter einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung ihrer Pferde Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen
  • Es werden ggf. Anwesenheitszeiten bestimmt, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall bewegen, zu minimieren
  • Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen der Koordination des Betriebsleiters

Maßgaben für die Tätigkeiten rund um die Versorgung und Bewegung der Pferde:

  • Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, freundliches „Hallo“ reicht aus
  • Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden.  
  • Ein Mindestabstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen im Stall ist bei jeglichen Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten. Der Mindestabstand muss auch in der Sattelkammer oder in anderen Räumen des Stalls eingehalten werden.
  • Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen.
  • Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20mx40m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter).
  • Abstände zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten.
  • Der Aufenthaltsraum des Reitstalls bleibt so lange geschlossen, bis der Notfallplan wieder aufgehoben werden kann.
  • Vor Verlassen des Stalls / der Reitanlage sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.

Mehr Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus in Bezug auf den Pferdesport gibt es unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus

Wir bitten euch: Reduziert die sozialen Kontakte so weit es geht!

Bleibt alle gesund!

Euer Landesverband des IPZV Berlin-Brandenburg

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