Weitere Informationen zu Corona im Landesverband

Weitere Informationen zu Corona im Landesverband

Liebe Islandpferdefreunde im Landesverband Berlin-Brandenburg,

wir erleben gerade sehr schwere Zeiten mit einer so noch nie da gewesenen Pandemie, die auch die Ausübung unseres Sports, die Existenz vieler Einstellbetriebe, Reitschulen, Trainer etc. betreffen und vor große Herausforderungen stellen.

Viele Betriebe und Haltergemeinschaften haben bereits Maßnahmen zum Schutz der ihnen anvertrauten Mitarbeiter, Reitschüler und Einsteller getroffen. Wobei sie dem Pferdewohl Rechnung tragen und größtmögliche Aufmerksamkeit widmen. Wir wollen Ihnen dafür danken und sie in ihrem Bemühen unterstützen und die angeordneten Maßnahmen uneingeschränkt befolgen.

Turniere, Lehrgänge, Prüfungen und Freizeitveranstaltungen in Gruppen sind bereits abgesagt oder es ist damit zu rechnen, dass sie demnächst abgesagt werden müssen.

So auch in unserem Landesverband. Die Landesverbandsmeisterschaft, die vom 8. bis 10. Mai stattfinden sollte, musste vom Ausrichter, dem BIF, abgesagt werden. Bitte informiert euch auf der Homepage des IPZV- Bundesverbandes über abgesagte Termine. Der Kalender wird stetig aktualisiert.

Ich übersende euch einen Brief des LPPB, der nochmals neue Informationen bereitgestellt hat.

„Weil uns einige Rückfragen erreicht haben, möchten wir Sie erneut informieren:

Aufgrund der Landesverordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus  ist der Sportbetrieb in allen Sport- und Freizeitstätten für den Publikumsverkehr zu schließen und Zusammenkünfte verboten. Dies betrifft grundsätzlich auch Pferdesportanlagen und Reiterhöfe. Die Betreiber sind hier in der Verantwortung und müssen für die Einhaltung der behördlichen Anordnungen gerade stehen.  

Ausnahmen entsprechend § 4 (2) der Verordnungen sind mit Begründung der Notwendigkeit (Stichwort Tierwohl) schriftlich zu beantragen!

Für das Land Berlin: Gabriele.Freytag@SenInnDS.berlin.de

Für das Land Brandenburg: regierungssprecher@stk.brandenburg.de

 Die FN vertritt die Auffassung, dass es möglich sein sollte, dass die Pferde von ihren Eigentümern oder deren Vertretern versorgt werden, wobei der jeweilige Personenkreis so klein wie möglich gehalten werden muss. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass nicht alle Betriebe in der Lage sind, mit dem eigenen Personal eine angemessene Versorgung der Pferde einschließlich kontrollierter und freier Bewegung sicherzustellen. Hierfür ist nach momentanem Stand eine Ausnahmegenehmigung (siehe oben) erforderlich.

 Wir empfehlen dringend folgende Vorgaben einzuhalten:

  1. Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter erstellt einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen (Anwesenheitszeit und Festlegung einer maximalen Personenanzahl pro Zeitfenster), die für die Versorgung und Bewegung der Pferde Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen. (à Muster Bewegungsplan im Anhang).
  2. Die Anzahl der auf dem Hof zeitgleich aktiven Personen muss in Abhängigkeit von den räumlichen Voraussetzungen so klein wie möglich gehalten werden.
  3. Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter sollte die Anwesenheitszeiten dokumentieren. (à  Muster im Anhang)
  4. Personen, die nicht für die Versorgung und Bewegung der Pferde vorgesehen sind, dürfen die Anlage nicht betreten.
  5. Die Versorgungsmaßnahmen und die kontrollierte Bewegung der Pferde (Reiten, Fahren, Longieren etc.) sind auf das absolut Notwendige zu reduzieren.

Die FN hat ein Muster-Formular für Personen (zu finden unter erstellt, die für die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde vorgesehen sind. Dies sollte auf dem Vereinsbriefpapier ausgedruckt und von den jeweiligen „Notversorgern“ ausgefüllt werden. Die FN hält die Notversorger dringend dazu an, das Dokument stets in Verbindung mit dem Personalausweis und der Kopie des Pferdepasses mitzuführen und sich auf der Anlage an die Hygiene-Regeln zu halten.

Alle Menschen auf der Reitanlage müssen sich an folgende Hygiene-Regeln halten:

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Stall/die Reitanlage nicht betreten.
  • Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stall/zur Reitanlage.
  • Jedweder Kontakt der Menschen untereinander muss vermieden werden, auch auf Begrüßungsrituale muss verzichtet werden.
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit einzuhalten.
  • Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen und sich entsprechend gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug etc. angefasst werden.
  • Einweghandtücher sind zu benutzen.
  • Nach der Versorgung der Pferde ist wiederum der Sanitärbereich aufzusuchen und sich abermals gründlich die Hände zu waschen sowie zu desinfizieren, bevor der Heimweg angetreten wird.
  • Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen.
  • Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen der Koordination eines Verantwortlichen.
  • Die Aufenthalts-/Sozialräume bleiben geschlossen.
  • Bitte informieren Sie sich stetig auch auf den Seiten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Hier finden Sie ständig aktualisierte Informationen und Empfehlungen: https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus

Hier finden Sie Informationen des Berliner Senates zum Thema: https://www.berlin.de/corona/“

Ferner sende ich euch den Link zu einem Interview mit Andreas Radbruch, unserem geschätzten Mitglied und ehemaligen LV- Vorsitzenden. https://www.drfz.de/aktuelles/news/corona-fragen-wie-reagiert-das-immunsystem-auf-das-coronavirus/

Mit besonders herzlichen Grüßen,

bleibt gesund,

Ulla Gomis-Fliß

 

HIER AUSSERDEM NOCH EINIGE INTERESSANTE FORMULARE FÜR EUCH:

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